Führerscheinklassen

In diesen Klassen bilden wir aus


BMindestalter 18 Jahre, Mindestalter 17 Jahre für begleitetes Fahren ab 17

Theorie: 14 Unterrichtseinheiten

Praxis: Fahrstunden/Übungsstunden nach Bedarf,  12 Sonderfahrten (Überlandfahrten 5 Std. Autobahnfahrten 4 Std. Nachtfahrt 3 Std.)

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Mindestalter 18 Jahre, Mindestalter 17 Jahre für begleitetes Fahren ab 17

Theorie: 14 Unterrichtseinheiten

Praxis: Fahrstunden/Übungsstunden nach Bedarf, 12 Sonderfahrten (Überlandfahrten 5 Std. Autobahnfahrten 4 Std. Nachtfahrt 3 Std.)
10 Fahrtstunden auf einem Schaltfahrzeug notwendig. Der Rest der Ausbildung inklusive der Prüfungsfahrt kann auf einem Automatikauto absolviert werden.

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B96Erweiterung Klasse B für Gespanne bis 4,25 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre für begleitetes Fahren ab 17

Theorie: 2,5 Stunden

Praxis: 6 Fahrstunden/Übungsstunden

Keine Prüfung! Den Führerschein erhält man nach Vorlage einer Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung Klasse B mit Schlüsselzahl 96 bei der Fahrerlaubnisbehörde

BEfür Gespanne bis 7 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre für begleitetes Fahren ab 17

Theorie: keine

Praxis: Fahrstunden/Übungsstunden nach bedarf, 5 Sonderfahrten (Überlandfahrten 3 Std., Autobahnfahrt 1 Std., Nachtfahrt 1 Std.)

am

Für Kleinkrafträder/Roller mit bbH max. 45 km/h
Mindestalter:
16 Jahre

Theorie: 14 Unterrichtseinheiten

Praxis: Fahrstunden/Übungsstunden nach Bedarf, keine Sonderfahrten

lMindestalter: 16 Jahre

Theorie: 14 Unterrichtseinheiten

Praxis: keine Fahrstunden

b196Mindestalter: 25 Jahre (mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B)

Theorie: 4 Unterrichtseinheiten

Praxis: mindestens 10 Unterrichtseinheiten; keine Sonderfahrten
Keine Prüfung! Den Führerschein erhält man nach Vorlage einer Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung Klasse B mit Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisbehörde

a1

für Motorräder bis 125 cm³

Mindestalter: 16 Jahre

Theorie: 16 Unterrichtseinheiten

Praxis: Fahrstunden/Übungsstunden nach Bedarf, 12 Sonderfahrten (Überlandfahrten 5 Std., Autobahnfahrten 4 Std., Nachtfahrten 3 Std.)

a2für Motorräder bis 35 kW

Mindestalter: 18 Jahre

Theorie: 16 Unterrichtseinheiten

Praxis: Fahrstunden/Übungsstunden nach Bedarf, 12 Sonderfahrten (Überlandfahrten 5 Std., Autobahnfahrten 4 Std., Nachtfahrten 3 Std.)

aunbegrenzt

Mindestalter: 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

Theorie: 16 Unterrichtseinheiten

Praxis: Fahrstunden/Übungsstunden nach Bedarf, 12 Sonderfahrten (Überlandfahrten 5 Std., Autobahnfahrten 4 Std., Nachtfahrten 3 Std.)

mofa

Mindestalter:15 Jahre

Theorie: 6 Unterrichtseinheiten

Praxis: 2 Fahrstunden

Info: theoretische Unterrichtseinheit = 90 Minuten, praktische Fahrstunde = 45 Minuten

Bei Besitz eines Führerscheins vermindern sich unter Umständen die Theoriestunden oder die Sonderfahrten für die neu zu erwerbende Führerscheinklasse oder sie fallen weg.

Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Filialen oder rufen Sie uns an: 0176 21610971.