
Theorie: 14 Unterrichtseinheiten
Praxis: Fahrstunden/Übungsstunden nach Bedarf, 12 Sonderfahrten (Überlandfahrten 5 Std. Autobahnfahrten 4 Std. Nachtfahrt 3 Std.)
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Mindestalter 18 Jahre, Mindestalter 17 Jahre für begleitetes Fahren ab 17
Theorie: 14 Unterrichtseinheiten
Praxis: Fahrstunden/Übungsstunden nach Bedarf, 12 Sonderfahrten (Überlandfahrten 5 Std. Autobahnfahrten 4 Std. Nachtfahrt 3 Std.)
10 Fahrtstunden auf einem Schaltfahrzeug notwendig. Der Rest der Ausbildung inklusive der Prüfungsfahrt kann auf einem Automatikauto absolviert werden.
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Erweiterung Klasse B für Gespanne bis 4,25 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre für begleitetes Fahren ab 17
Theorie: 2,5 Stunden
Praxis: 6 Fahrstunden/Übungsstunden
Keine Prüfung! Den Führerschein erhält man nach Vorlage einer Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung Klasse B mit Schlüsselzahl 96 bei der Fahrerlaubnisbehörde
für Gespanne bis 7 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre für begleitetes Fahren ab 17
Theorie: keine
Praxis: Fahrstunden/Übungsstunden nach bedarf, 5 Sonderfahrten (Überlandfahrten 3 Std., Autobahnfahrt 1 Std., Nachtfahrt 1 Std.)
Für Kleinkrafträder/Roller mit bbH max. 45 km/h
Mindestalter: 16 Jahre
Theorie: 14 Unterrichtseinheiten
Praxis: Fahrstunden/Übungsstunden nach Bedarf, keine Sonderfahrten
Mindestalter: 16 Jahre
Theorie: 14 Unterrichtseinheiten
Praxis: keine Fahrstunden